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Termin__Online Veranstaltung

Gute Bildung braucht Geschlechtergerechtigkeit

16.5.24__ Do.
ONLINE__18:30—20:00

Sprache ist seit jeher in ihrem Gebrauch vielfältig und streitbar. Spätestens seit den 1980iger Jahren wird im deutschsprachigen Raum der grammatikalische Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt diskutiert und das generische Maskulinum von Feministinnen und Linguist*innen massiv kritisiert und als diskriminierend entlarvt.  
 
In einzelnen Bundesländern gibt es nun sog. Sprach-Erlasse, die Vorgaben für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in der Nutzung von Sonderzeichen beim schriftlichen Sprachgendern machen.  
 
Dies wirft Fragen auf:  
 
Können diskriminierende Ausdrucksweisen gesetzlich legitimiert werden?  
Welcher Bezug zur Verfassung besteht?  
Wie steht dies im Verhältnis zu den hoheitlichen Aufgaben von Lehrkräften?  
Welche Konsequenzen drohen arbeitsrechtlich bei Zuwiderhandlung?  
Rechtswissenschaftlerin Ulrike Lembke hat sich intensiv mit geschlechtergerechtem hoheitlichem Sprachhandeln auseinandergesetzt. Sie kritisiert die Sprach-Erlasse vor dem Hintergrund der Gleichberechtigung aller Geschlechter und des Diskriminierungsverbotes.  
 
Ulrike Roth, Referentin im GEW-Hauptvorstand und Justiziarin der Bundesstelle für Rechtsschutz, ordnet die Situation arbeits- und dienstrechtlich ein.

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