Aufenthaltsperspektiven nach Ablehnung des Asylantrags
Ein gesicherter Aufenthalt in Deutschland ist für junge Menschen mit Fluchtgeschichte in mehrerer Hinsicht die Basis für eine positive Lebens- und Zukunftsentwicklung. Viele sehen sich jedoch mit einer Ablehnung ihres Asylantrags konfrontiert. In der Begleitung und Beratung von Geflüchteten stellt sich daher nicht selten die Frage, wie es nun weiter gehen könnte.
Das Seminar gibt zunächst einen Überblick über die Grundlagen des Asyl- und Ausländerrechts. Danach wird beleuchtet, welche Bleibe- und Aufenthaltsperspektiven nach einem negativen Ausgang des Asylverfahrens bestehen. Es werden insbesondere die Möglichkeit eines Aufenthaltsrechts bei sogenannter guter Integration nach §25a und §25b AufenthG sowie die unterschiedlichen Duldungstatbestände in den Blick genommen. Zudem wird auf die gesetzlichen Neuerungen sowie Handlungsoptionen zur Verfestigung des Aufenthalts eingegangen. Es besteht die Möglichkeit Einzelfälle zu besprechen.
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