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DOOR – Dolmetschen im sozialen Raum

Anbieter

Arbeit und Leben gGmbH

Fachliche Zuordnung des Angebots

Übersetzungshilfen

Kompetenzen der/des Angebotsgeber*in

Dolmetscher*innen und Sprachmittler*innen
 
 

Ansprechpartner*in

Frau Dr. Lisa Baum

Adresse

Arbeit und Leben gGmbH
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz

Telefon

06131 140 860
DOOR: 06131 140 8620

Beschreibung / Selbstdarstellung

DOOR ist ein Projekt von Arbeit und Leben gGmbH, das vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration gefördert wird.  
 
Durch die erleichterte Vermittlung von ehrenamtlichen Dolmetscher*innen wird die Kommunikation mit Zugewanderten in verschiedenen Einrichtungen und Institutionen in Rheinland-Pfalz verbessert.  
 
DOOR vermittelt und qualifiziert Dolmetscher*innen in die/den verschiedensten sozialen Kontexte(n).  
 
- 290 ehrenamtliche Dolmetscher*innen in über 30 verschiedenen Sprachen (z. B.: Arabisch, Farsi/Dari, Somali, Tigrinya, Russisch, Ukrainisch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Türkisch, Chinesisch, Kurdisch usw.)  
 
- Angebot: Präsenzdolmetschen, Videodolmetschen, Telefondolmetschen  
 
- Einsatzgebiet: Rheinland-Pfalz  
 
- Erfahrung seit 2015 in mehreren tausend vermittelten und durchgeführten Dolmetscheinsätzen  
 
- Vermittlungsquote von 90%  
 
- geschult durch interne Qualifizierungsangebote  
 
- Gesonderte Schulungen bzgl. der Thematiken Schwangerschaft, psychosoziale Beratung, sexualisierte Gewalt sowie Angebote der psychosozialen Nachbereitung der Einsätze  
 
- Breit gefächertes Netzwerk an Unterstützungsstrukturen  
 
- Professionelles Matching zwischen Anfrage und Dolmetscher*in  
 
- Langjährige Erfahrung der Organisation im Bereich Migration/Integration

Anmerkungen

Anfragen senden Sie bitte an: anfrage@arbeit-und-leben.de  
 
Das Anfrageformular ist hier zu finden: https://door-rlp.info/anfrage/  
 
Wir freuen uns, wenn die Aufwandsentschädigung für die Dolmetscher*innen von den Auftraggeber*innen übernommen werden kann.  
Die Aufwandsentschädigung beträgt 20 Euro für die erste begonnene Zeitstunde, ab der zweiten Zeitstunde wird im Halbstundentakt mit 10 Euro verrechnet.  
Wenn dies nicht möglich sein sollte, können die Kosten vom Förderer übernommen werden.  
 
Die Fahrtkosten der Dolmetscher*innen übernehmen die Auftraggeber*innen, sofern sie entstehen.

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