Seit fünf Jahren schützt in Deutschland das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen vor solchen Pseudo-Therapien. Es verbietet das Durchführen von Konversionsbehandlungen in vielen Fällen und untersagt, für diese gefährlichen „Behandlungen“ zu werben oder sie zu vermitteln. Im Rahmen dieses Gesetzes hat das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) mit LIEBESLEBEN ein Informations- und Beratungsangebot aufgebaut und engagiert sich im Schutz vor Konversionsbehandlungen. Im Vortrag erfolgt eine Einführung in dieses wichtige Thema, es werden erste Erkenntnisse aus Studien zu Konversionstherapien in Deutschland vorgestellt und die zugrundeliegenden Narrative, die häufig als Einfallstor für Konversionsmaßnahmen fungieren, beleuchtet. Außerdem werden Materialien und Ressourcen vorgestellt sowie Anlaufstellen für Betroffene und Angehörige geteilt.
Referent: Christoph Sonnefeld, Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit
Es wird eine DGS-Dolmetschung geben.
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