Ein Kind unverzüglich nach seiner Geburt zu registrieren, ist eine Staatenverpflichtung aus Art. 7 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention. Die Registrierung dient der Identifizierung eines Neugeborenen und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Rechte. In der Praxis beansprucht die Registrierung in Deutschland geborener Kinder von Geflüchteten oft meh-rere Monate, wenn deren Eltern ihre eigene Identität nicht ausreichend nachweisen kön-nen. Das Papier gibt Empfehlungen, wie sich die kinderrechtlichen Vorgaben zur Geburten-registrierung umsetzen lassen.
Information
Keine Papiere – keine Geburtsurkunde?Empfehlungen für die Registrierung von in Deutschland geborenen Kindern Geflüchteter
Deutsches Institut für Menschenrechte
2018
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/filead (...)
02. 03. 2021 / Bundesweite Angebote