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Themengebiet__Gewalt

Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften

Obwohl Deutschland aufgrund nationaler und internationaler Vorschriften dazu verpflichtet ist, Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen, verfügen die wenigstens Flüchtlingsunterkünfte über ein Gewaltschutzkonzept. Kommt es zu gewalttätigen oder sexuellen Übergriffen, sind es in der Regel die Frauen, die die Einrichtung verlassen und Schutz im Frauenhaus finden müssen. Eine Gefährdungs- einschätzung, ob der Verbleib der betroffenen Frauen oder Kinder in der Unterkunft vertretbar ist, findet in den wenigstens Fällen statt. Aus diesem Grund hat sich der Paritätische Gesamtverband dazu entschlossen diese Arbeitshilfe zu entwickeln.

Art des Dokuments

Praxisleitfaden

Original Titel

Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften

Herausgeber*in

Der Paritätische Gesamtverband e.V.

Erscheinungsjahr

2015

Verfügbar online über

http://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upl (...)

Erfassungsdatum

08. 02. 2018

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