Obwohl Deutschland aufgrund nationaler und internationaler Vorschriften dazu verpflichtet ist, Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen, verfügen die wenigstens Flüchtlingsunterkünfte über ein Gewaltschutzkonzept. Kommt es zu gewalttätigen oder sexuellen Übergriffen, sind es in der Regel die Frauen, die die Einrichtung verlassen und Schutz im Frauenhaus finden müssen. Eine Gefährdungs- einschätzung, ob der Verbleib der betroffenen Frauen oder Kinder in der Unterkunft vertretbar ist, findet in den wenigstens Fällen statt. Aus diesem Grund hat sich der Paritätische Gesamtverband dazu entschlossen diese Arbeitshilfe zu entwickeln.
Praxisleitfaden
Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften
Der Paritätische Gesamtverband e.V.
2015
http://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upl (...)
08. 02. 2018